AN ALLES GEDACHT: WIR BERATEN SIE UMFASSEND ZU DEN THEMEN STEUERN & RECHT
Veräußerung und Erwerb von Unternehmen haben jeweils steuerliche sowie rechtliche Konsequenzen.
Verkäufer streben i. d. R steuerfreie Veräußerungsgewinne an, Käufer legen gleichzeitig Wert auf steuerlich verwertbare Aufwendungen. Diese unterschiedliche Interessenlage der Beteiligten beeinflusst normalerweise auch den Kaufpreis. Hier kann, im Rahmen der Verkaufsverhandlungen, sachkundiger Rat einen Interessensausgleich zwischen den Vertragsparteien herbeiführen.
Die Frage, ob Gesellschaftsanteile veräußert werden (Share Deal) und damit eine Gesamtrechtsnachfolge eintritt oder einzelne Vermögensgegenstände (Asset Deal) verkauft werden, ist in zivilrechtlicher und steuerrechtlicher Hinsicht zu prüfen. Relevanz haben u.a. auch der Zeitpunkt des Übergangs des wirtschaftlichen Eigentums für die Gewinnrealisierung beim Verkäufer, das Lebensalter des Verkäufers, die mögliche Ausnutzung von Verlusten, Sperr- und Behaltensfristen sowie gewerbesteuerliche, umsatzsteuerliche und grunderwerbsteuerliche Folgen.
Auch die persönlichen Steuerbelastungen sind abhängig von oben genannten Faktoren.
Häufig bietet es sich an, im Vorfeld geplanter Veräußerungen, gesellschaftsrechtliche Umstrukturierungen, wie eine Änderung der Rechtsform nach dem Umwandlungsgesetz (vom Einzelunternehmen zur Personengesellschaft und oder Kapitalgesellschaft bzw. umgekehrt) vorzunehmen und bilanzpolitische Maßnahmen zu treffen (thesaurierte Gewinne auszuschütten, die Eigenkapitalbasis zu verändern, Bewertungs- und Ausweiswahlrechte zu würdigen).
Wir stehen diesbezüglich in einem permanenten Dialog mit sachkundigen und erfahrenen Wirtschaftsprüfern, Steuerberatern und Rechtsanwälten, zu denen wir gerne den Kontakt herstellen, um für Sie, unsere Kunden eine Optimierung der anstehenden Akquisitionen zu ermöglichen.
Bitte zögern Sie nicht uns zu kontaktieren.